Hugelshofen (Transkription Nr. 360)

Schulort Hugelshofen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 244-244v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Weinfelden
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Alterswilen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Kemmental
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
19.02.1799

DIE GEMEINE HUGELSCHOFEN, WO DIE SCHULE IST

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

DIE GEMEINE HUGELSCHOFEN, WO DIE SCHULE IST

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf, Ein VILIAL: deßen PFARRER ware zu Alterschweil, Jn dem DISTRIKTE Weinfelden, CANTON THURGÄÜ.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Kinder von Hugelschofen ohgefehr. 40. Mammen Mühli 5 Wohnung, Kinder. 1 1/2 Vrtlstund. 2.
Wachtersperg 4 Wohnung, entfernt 1/2 Stund Kinder — 2.
Monshaus 4 Wohnung, entfernt 1 Vrtlstund. Kinder — 3.
Schlat 9 Wohnung. Entfernt 1/2 Vrtlstund. Kinder — 9.
Sparbersholz, entfernt 1/2 Vrtlstund u: 3 Wohnung Kindr — 2.
Aufhäüseren 7 Wohnung, Entfernt 1 Vrtlstund. Kind. 4.
Drachenburg 2 Wohnung, Entfernt 1 Vrtlstund. Kindr: 2.
Holzmans Haus, Ein Hof. Entfernt 1/2 Stund. Kinder — 2.
Lippoldschweil 5 Haushaltung, dermal Keine Buch ein Wohnung 1/2 Halbe Stund entfernt. Kinder 1.
[Kinder] 67.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn den Lehrstunden Wirt gelehrt, wie gewohnt, Auch auf dem Lande Ueblich war, Leßen, Schreiben, RECHNEN, Singen, Schulstunden sind. Morgens um 8 Uhr. bis Mittags 11. Uhr. — Mitags 1 Uhr Bis Abends 4 Uhr.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Jn den Lehrstunden Wirt gelehrt, wie gewohnt, Auch auf dem Lande Ueblich war, Leßen, Schreiben, RECHNEN, Singen, Schulstunden sind. Morgens um 8 Uhr. bis Mittags 11. Uhr. — Mitags 1 Uhr Bis Abends 4 Uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Lehrer ist durchs EXAMMEN, von Pfarrer im bey sein denen Vorgesezen des orts, durch das Kirchen Meer erwehlt worden.

III.11.bWie heißt er?

Johannes Natter ist sein Namm

III.11.cWo ist er her?

Sein Geburths ort, Mannen Mühli.

III.11.dWie alt?

Sein Alter ist — 48. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Seine eigne Kinder an der Zahl — 5.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

¢1933¢¢ Schularbeiter Tag und Nachtschul — 28 Jahr. ¢/1933¢¢

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst der Schularbeit ein Holzarbeiter.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 2] Wochen lohn 1 fl. 30 xr.
Zahlung Auß dem Kirchen und Armen Gut.
Daß Schuhl haus bis Jezo hat der Schullehrer selbst Haben und ihn Ehren unter halten müßen.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 2] Wochen lohn 1 fl. 30 xr.
Zahlung Auß dem Kirchen und Armen Gut.
Daß Schuhl haus bis Jezo hat der Schullehrer selbst Haben und ihn Ehren unter halten müßen.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

||[Seite 2] Wochen lohn 1 fl. 30 xr.
Zahlung Auß dem Kirchen und Armen Gut.
Daß Schuhl haus bis Jezo hat der Schullehrer selbst Haben und ihn Ehren unter halten müßen.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Hugelschofen den 19ten Fbr: Anno: 1799. Johannes Natter, Schulhalter

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